
Umgang mit COVID-19
COVID-19 Schutzkonzept und Massnahmen der Schweizer Jugendherbergen
Die Gesundheit unserer Gäste, Mitarbeitenden und unseren Mitmenschen liegt uns am Herzen. Deshalb informieren wir laufend über die Massnahmen rund um das Coronavirus.
Die Schweizer Jugendherbergen haben ein nationales Schutzkonzept (in Anlehnung an HotellerieSuisse) für alle Jugendherbergen erarbeitet, welches laufend an die kantonalen Bestimmungen angepasst wird. Alle Mitarbeitende sind entsprechend geschult. Das Schutzkonzept in Kürze:
- Wir halten uns strikte an die Regeln des BAG.
- Für alle Gäste ab 12 Jahren ist das Tragen einer Maske in öffentlich zugänglichen Räumen obligatorisch.
- In allen öffentlichen Räumen sind Spender mit Desinfektionsmittel für die Hände platziert.
- Gemeinsame Berührungspunkte werden mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert.
- Im Restaurant/Speisesaal dürfen maximal vier Personen oder Familien mit Kindern, die im selben Haushalt leben, pro Tisch sitzen.
- Im Restaurant/Speisesaal ist der Mindestabstand zwischen den Tischen gewährleistet.
- Die Mitarbeitenden sind geschult in schützendem Verhalten, in der Nutzung von Schutzmaterial und in der richtigen Reinigung.
- Auf Bezahlung mit Bargeld ist nach Möglichkeit zu verzichten.
Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Die wichtigsten Fragen
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Wie viel Kontakt haben Gäste zu den Mitarbeitenden?
- An der Rezeption wird mit einer Plexiglasscheibe gearbeitet. Überall wo eine Maskenpflicht verlangt wird, halten sich alle Mitarbeitenden an das Tragen einer zertifizierten Maske.
- Wir bieten einen Web Check-In an. Damit wird das Anmeldeverfahren vor Ort auf ein Minimum reduziert und beschleunigt. Zudem hilfst du uns den Kontakt mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Rezeption zu reduzieren. Kontaktloses Bezahlen wird bevorzugt.
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Kann man sich in den Schweizer Jugendherbergen weiterhin verpflegen?
- Wir halten uns an die Vorgaben vom BAG und Empfehlungen von GastroSuisse.
- Wir bieten weiterhin ein dem Schutzkonzept-entsprechendes Frühstücksbuffet an.
- Auf Voranmeldung bieten alle Schweizer Jugendherbergen weiterhin Verpflegungsmöglichkeiten fürs Abendessen an.
- Es kann zu einer fix zugeteilten Essenszeit kommen, welche eingehalten werden muss.
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Was gilt es als Gast während des Aufenthalts ferner zu beachten?
- Die Richtlinien des BAGs sind auf Eigenverantwortung einzuhalten. Wenn kantonal eine Maskenpflicht gilt, muss diese ebenfalls eingehalten werden.
- Bitte haltet Abstand zu anderen Gästen und respektiert die maximale Personenanzahl pro Betrieb.
- Bei Krankheitssymptomen sollte eine Reise nicht angetreten werden.
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Was passiert bei einer BAG verordneten Quarantäne oder Selbstisolation?
- Mit Vorweisen einer Bestätigung oder eines Arztzeugnisses kann der Aufenthalt kostenfrei auf ein anderes Datum verschoben werden. In Ausnahmefällen wird auch ein Gutschein ausgestellt.
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Was passiert, wenn ich aufgrund einer Krankheit (mit ärztlichem Attest) oder einem Unfall nicht reisen kann?
- Hier gelten die allgemeinen Annullationsbestimmungen. Wir empfehlen das Abschliessen einer Versicherung.
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Was passiert, wenn die Fallzahlen steigen?
- Hier gelten die allgemeinen Annullationsbestimmungen.
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Was passiert bei Anreise aus einem vom BAG gelisteten Risikoland?
- Wenn auf Grund behördlicher Bestimmungen der Schweiz oder des Herkunftslands eine Einreise nicht möglich ist, kann der Aufenthalt kostenfrei auf ein anderes Datum verschoben werden. In Ausnahmefällen wird auch ein Gutschein ausgestellt.
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Welche Bestimmungen gelten für Schulen?
- Alle Informationen für Schulen findest du hier
Clean & Safe
Die Schweizer Jugendherbergen ergreifen spezielle Massnahmen, um unsere Gäste zu schützen und ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Die Kampagne «Clean & Safe» wird von Schweiz Tourismus unterstützt.
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